Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Brecht Gebäudereinigung

 

Genderhinweis:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle  Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung.

 

  1. Allgemeines
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Brecht Gebäudereinigung (Auftragnehmer) mit Vertragspartnern (Kunden), die Unternehmer sind. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Als Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen gelten auch juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

 

  1. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil.

 

  1. Art und Umfang der Leistungen
  2. Art und Umfang der auszuführenden Leistungen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, welches wesentlicher Bestandteil des mit dem Kunden abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages ist.

 

  1. Sofern ein Leistungsverzeichnis ausnahmsweise nicht vorliegt, werden die Leistungen in branchenüblicher Art und Weise ausgeführt.

 

III. Pflichten des Kunden 

  1. Der Kunde verpflichtet sich, gegenüber dem Auftragnehmer sämtliche notwendigen Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände weiterzugeben, die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit des Objektes sicherzustellen sowie auf mögliche Gefahrenquellen aufmerksam zu machen.

 

  1. Der Kunde stellt dem Auftragnehmer unentgeltlich Wasser und Strom für die Reinigungsarbeiten zur Verfügung. Im Bedarfsfall überlässt der Kunde dem Auftragnehmer geeignete Räumlichkeiten für die Unterbringung von Material und Geräten.

 

  1. Abnahme und Gewährleistung
  2. Die Leistungen des Auftragsnehmers gelten im Falle der Erbringung in wiederkehrender Form als vertragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Kunde nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme – in Textform begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Art, Ort und Umfang des Mangels sind hierbei genau zu beschreiben.

 

  1. Im Falle einmaliger Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens 3 Tage nach Meldung der Fertigstellung in Textform durch den Auftragnehmer. Kommt der Kunde der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt die Leistung als abgenommen. Im Übrigen gilt § 640 BGB.

 

  1. Werden vom Kunden bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung berechtigt. Für Mängel und Schäden, die auf eine Verletzung der Pflichten des Kunden nach Abschnitt III. zurückzuführen sind, wird keine Gewährleistung übernommen.

 

  1. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Kunden ein weiterer Nacherfüllungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Kunde anstelle der Nacherfüllung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden ein Kündigungsrecht nicht zu.

 

  1. Haftung und Haftungsbegrenzung
  2. Der Auftragnehmer haftet nicht, insbesondere nicht für Ansprüche des Kunden auf Schadneersatz oder Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, es sei denn, die Haftung ist gesetzlich zwingend vorgesehen, sowie:

 

  1. für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen;
  2. für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten);
  3. im Falle der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;
  4. im Falle des Verzuges, soweit ein fixer Liefer- und/oder fixer Leistungszeitpunkt vereinbart war;
  5. bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.

 

  1. Soweit keine Fälle von 1. d. und e. vorliegen wird bei leichter Fahrlässigkeit auch bei der
    Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren
    Schaden gehaftet.

 

  1. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit mit Ausnahme der Fälle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit ausgeschlossen.

 

  1. Die Haftungshöhe wird für jeden einzelnen Schadenfall beschränkt auf € 250.000,00. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, für Ansprüche wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit sowie im Falle einer ausdrücklich übernommenen Garantie oder in Fällen gesetzlich zwingend abweichender höherer Haftungssummen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
  2. Die Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gemäß der vorstehenden Ziff. 1 bis 4
    gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der Organe, der leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie Subunternehmern des Auftragnehmers.

 

  1. Vertragslaufzeit 

Der Dienstleistungsvertrag läuft – soweit nichts abweichendes schriftlich vereinbart ist – für die Dauer von 1 Jahr. Wird der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, so verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch jeweils um 1 Jahr.

 

VII. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die in dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag niedergelegten Preise. Sofern eine Preisvereinbarung nicht vorliegt, gilt bei wiederkehrenden gleichbleibenden Leistungen der monatlich abgerechnete und durch den Kunden vorbehaltlos bezahlte Preis für die Zukunft als vereinbart.

 

  1. Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Rohstoffkosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten ändern sich die Preise in gleicher Weise, wie sich durch die Veränderung der vorgenannten Kosten die Selbstkosten für die Ausführung der Leistungen geändert haben. Die Preise werden bei Tariflohnerhöhungen des Gebäudereinigerhandwerks, ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Tarifvertrages angepasst.

 

  1. Die Vergütung ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist tritt Zahlungsverzug ein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zahlungseingang beim Auftragnehmer. Der Kunde stimmt einer elektronischen Übermittlung der Rechnung zu. Bei postalischer Zusendung werden anfallende Portogebühren, sowie Auslagen berechnet.

 

  1. Die Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

VII. Abwerbeverbot 

Der Kunde verpflichtet sich während der Dauer des Dienstleistungsvertrages und 6 Monate nach Beendigung es zu unterlassen, Mitarbeiter des Auftragsnehmers unmittelbar oder mittelbar abzuwerben oder abwerben zu lassen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung hat der Kunde an den Auftragnehmer, eine von diesem nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende, Vertragsstrafe zu bezahlen.

 

VIII. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen 

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Dieser Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

  1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

Stand: September 2022